Sachsen übernimmt EKD-Anerkennungsrichtline
12. März 2026
Die 28. Landessynode thematisierte auf der letzten Sitzung ihrer Legislatur u. a. die Umsetzung der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Anerkennung sexualisierter Gewalt. Ein entsprechender Gesetzentwurf lag als selbständiger Antrag aus den Reihen der Landessynode vor. Nach Beratungen und erster Lesung, welche zum Großteil in nichtöffentlicher Sitzung stattfanden, wurde das Kirchengesetz am 7. März 2026 in zweiter Lesung mit großer Mehrheit beschlossen. Mit ihm übernimmt die sächsische Landeskirche im Rahmen des geltenden Rechts die Richtlinie der EKD ohne Änderungen.
Missbrauchsbetroffene, die die Landessynode vor Ort verfolgten, reagierten erleichtert. „Diese mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung sehe ich als bedeutsamen Meilenstein für die Umsetzung einheitlicher Standards im Interesse aller Betroffenen“, erklärt Matthias Rösner, stellvertretender Sprecher der URAK-Betroffenenvertretung. Für Betroffene sexualisierter Gewalt gewährleiste die Anerkennungsrichtlinie eine Stärkung ihrer Rechte, so Rösner. „Sie bringt deutliche Verbesserungen bei den individuellen Leistungen und sorgt für mehr Einheitlichkeit.“
URAK-Kommissionsmitglied und Betroffener Frank Hadlich-Theml findet: „Es war ein zähes Ringen, dann endlich ein klares Votum für Betroffene und deren Anerkennungsverfahren innerhalb der Kirche. Ich bin erleichtert und kann mich nur bei allen Synodalen, die sich über formelle Hindernisse hinweggesetzt und für das geschehene Unrecht in ihrer Kirche Verantwortung übernommen haben danken!“
Die erforderlichen Ausführungsbestimmungen werden nun durch das Landeskirchenamt erlassen, heißt es im Synoden-Beschluss. Das Gesetz trete mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeskirche in Kraft.